Psychotherapie Praxis Reinbek Ablauf

Psychotherapie und der Ablauf

Erstgespräch

Zuallererst möchten wir Ihnen ein erstes persönliches Gespräch in unserer Praxis anbieten. Diesen bekommen Sie während unserer telefonischen Sprechstunde. Die Zeiten der telefonischen Sprechstunde und die Kontaktdaten finden Sie auf der Kontaktseite. In diesem geht es vor allem darum, Sie, Ihr Kind, das aktuelle Problem und Ihr Anliegen kennenzulernen. Dabei gewinnen wir eine erste Vorstellung von der Situation und sprechen eine Empfehlung zum weiteren Vorgehen Ihnen gegenüber aus. Es könnte somit sein, dass wir Ihnen einen anderen Weg empfehlen, wie zum Beispiel eine Anbindung an eine Beratungsstelle, an das Jugendamt oder ein Aufenthalt in einer Klinik. Wenn eine ambulante Psychotherapie der nächste Schritt sein sollte, dann können wir Ihnen leider nur bei freier Kapazität einen Therapieplatz anbieten. Andernfalls werden wir Ihnen andere Therapeuten nennen, an die Sie sich wenden können bzw. Ihnen raten, sich an die Terminservicestelle des Landes Schleswig-Holstein zu wenden.

Bitte beachten Sie, dass der Besuch mindestens einer Psychotherapeutischen Sprechstunde seit dem 01.04.2018 verpflichtend für alle Patienten ist, bevor eine Therapie begonnen werden kann.

Bitte bringen Sie zum Erstgespräch Ihre Krankenversichertenkarte des Kindes mit. Die Karte muss jeweils zum Anfang eine Quartals (Januar, April, Juli, Oktober) vorgelegt werden.

Psychotherapeutische Sprechstunde

Je nach Kapazität bieten wir Ihnen bis zu vier weitere Termine im Rahmen der sogenannten „Psychotherapeutische Sprechstunde“ an. Diese dienen dazu, dass weitere Informationen gesammelt werden können. So werden wir mit Ihnen ein Elterngespräch führen, in dem wir die frühkindliche Entwicklung sowie die derzeitige Lebenssituation Ihres Kindes abfragen.

In dieser Zeit werden Fragebögen und Tests zum Einsatz kommen. Nach Bedarf und nach Einverständnis Ihrerseits werden wir gegebenenfalls mit Kindergarten oder Schule Kontakt aufnehmen und die Erzieher oder Lehrer um eine Einschätzung bitten.

Probatorik

Nach der Psychotherapeutischen Sprechstunde kann es zu probatorischen Sitzungen kommen. Bei diesen Sitzungen handelt es sich um weitere maximal 5 Sitzungen. Diese dienen hauptsächlich dazu, die Diagnostik aus der Psychotherapeutischen Sprechstunde weiterzuführen. Spätestens in dieser Phase muss eine Entscheidung getroffen werden, ob eine Therapie miteinander stattfinden soll. Dann werden wir gemeinsam konkrete, erreichbare und positive Ziele erarbeiten, die im Laufe der Therapiephase Schritt für Schritt erarbeitet werden.

AKUTTHERAPIE

Je nach Dringlichkeit kann im Anschluss eine Akuttherapie beantragt werden. Dies dient der schnellen Behandlung in akuten Krisen und umfasst 12 Stunden mit jeweils 50 Minuten.

THERAPIE

Wenn sich beide Seiten einig sind, eine Therapie beginnen zu wollen und es liegt keine akute Krise vor, so beantragt der Therapeut die benötigten Stunden bei der jeweiligen Krankenversicherung. In der Regel findet ein Therapietermin in der Woche statt.

Dieser dauert 50 Minuten. Je nach Problemstellung und Zielvereinbarung stehen unterschiedliche Möglichkeiten der Behandlung zur Verfügung. In etwa vierwöchentlichen Abstand können Elterngespräche (mit oder ohne Einbezug des Kindes) stattfinden. Denn je jünger Ihr Kind ist, desto stärker ist es auf Ihre aktive Hilfe und Unterstützung angewiesen. Der Schwerpunkt der therapeutischen Arbeit kann also beim Kind/Jugendlichen, den Eltern oder der Familie liegen.

Je nach Problematik kann die Therapie zwischen ca. 15 und 45 Stunden umfassen, manchmal auch darüber hinaus.

KOSTENÜBERNAHME

Die Kosten für die gesamte Psychotherapie (inklusive probatorische Sitzungen) übernimmt in der Regel die gesetzliche und meist auch private Krankenversicherung.
Die Psychotherapie im Rahmen der gesetzlichen Krankenversorgung ist einheitlich geregelt. Bei privaten Versicherern richtet sich Art und Umfang der Kostenübernahme nach den konkret vereinbarten Versicherungsbedingungen. Bitte erfragen Sie diese bei Ihrer Versicherung oder schauen Sie in den Versicherungsvertrag. Sie sollten sich vor Aufnahme einer Psychotherapie eine schriftliche Bestätigung über die Kostenübernahme Ihrer privaten Versicherung einholen.
Grundsätzlich werden Psychotherapieleistungen bei privater Versicherung oder bei Selbstzahlern nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) vergütet.

SCHWEIGEPFLICHT

Psychotherapeuten unterliegen so wie Ärzte der Schweigepflicht. Das bedeutet, dass niemand, weder Freunde, Lehrer, Erzieher oder der Arbeitgeber Angaben zu den Inhalten der Therapiestunden erfährt. Ist dies dennoch notwendig oder sinnvoll, so werden wir Sie um eine von Ihnen unterschriebene Schweigepflichtentbindung bitten.

Das bedeutet aber auch, dass Sie keine Inhalte von dem erfahren werden, was Ihr Kind während der Therapiestunden mit uns bespricht. Dies ist insbesondere für Jugendliche sehr wichtig, da sie so den geschützten Rahmen ohne ihre Eltern nutzen, um sich mitzuteilen.

TERMINABSAGEN UND VERSÄUMTE TERMINE

Sollten Sie einen vereinbarten Termin nicht wahrnehmen können, ist es unbedingt erforderlich, diesen so früh wie möglich, jedoch spätestens zwei Werktage vorher, abzusagen. Wir behalten uns vor, von Ihnen nicht rechtzeitig oder nicht abgesagte Therapiestunden in Rechnung zu stellen. Denken Sie daran, dass die vereinbarten Termine ausschließlich für Sie reserviert sind.